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Bevor ein Kind die Einrichtung besucht, sollte eine Eingewöhnungszeit mit einem Elternteil (Erziehungsberechtigtem) in einem Zeitraum von etwa zwei Wochen durchgeführt werden. Die Dauer richtet sich nach Alter und Bedürftigkeit des Kindes. Wird die Eingewöhnungsphase vor der Anmeldung des Kindes durchgeführt, bieten wir zwei Tage ohne Berechnung an. Danach wird der Tagessatz nach dem Gebührensatzung berechnet.